Wenn mal etwas schiefläuft (Stornomöglichkeiten)

Warum wir eine Stornofrist setzen und Stornogebühren erheben:

Natürlich wäre es uns auch am liebsten, Ihnen die allergrößte Flexibilität zu bieten. Allerdings buchen unsere Gäste die Appartements in der Regel schon weit voraus. Ein kurzfristiger Storno (weniger als 4 Wochen) heißt für uns erfahrungsgemäß, dass wir nicht mehr oder maximal für ein/zwei Nächte vermieten können.

  • Alle von uns bestätigten Reservierungen sind für beide Seiten verbindlich.
  • Unsere Gäste können Reservierungen bis zu 4 Wochen vor Buchungstermin ohne jegliche Kosten stornieren.
  • Bei Stornierungen von weniger als 4 Wochen vor Termin werden wir selbstverständlich versuchen, das Appartement weiterzuvermieten ...
  • ... gelingt uns dies, so stellen wir Ihnen nichts oder ggf. nur den Differenzbetrag in Rechnung.
  • ... gelingt uns dies nicht, stellen wir Ihnen die Übernachtungs- bzw. Arrangementkosten in Rechnung. Dabei handeln wir fair und fürsorglich. Je nach Vorlauf verrechnen wir abziehbare Kosten (z.B. für das Frühstück, wenn dies noch nicht eingekauft wurde).

Rechtslage:

Nach dem deutschen Beherbergungsgesetz sind Krankheit und andere unvorhersehbare Ereignisse kein Grund, der Gäste zu einem Storno ohne Kosten berechtigt. Wenn Sie bedenken, wie viele Risiken Gastronomen/Hoteliers dann abfangen müssten, so macht dies sicherlich auch Sinn. Wir empfehlen daher, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

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