Wenn mal etwas schiefläuft (Stornomöglichkeiten)

Warum wir eine Stornofrist setzen und Stornogebühren erheben:

Natürlich wäre es uns auch am liebsten, Ihnen die allergrößte Flexibilität zu bieten. Allerdings buchen unsere Gäste die Appartements in der Regel schon weit voraus. Ein kurzfristiger Storno (weniger als 4 Wochen) heißt für uns erfahrungsgemäß, dass wir nicht mehr oder maximal für ein/zwei Nächte vermieten können.


Alle von uns bestätigten Reservierungen sind für beide Seiten verbindlich.
Unsere Gäste können Reservierungen bis zu 4 Wochen vor Buchungstermin ohne jegliche Kosten stornieren.
Bei Stornierungen von weniger als 4 Wochen vor Termin werden wir selbstverständlich versuchen, das Appartement weiterzuvermieten ...
... gelingt uns dies, so stellen wir Ihnen nichts oder ggf. nur den Differenzbetrag in Rechnung.
... gelingt uns dies nicht, stellen wir Ihnen die Übernachtungs- bzw. Arrangementkosten in Rechnung. Dabei handeln wir fair und fürsorglich. Je nach Vorlauf verrechnen wir abziehbare Kosten (z.B. für das Frühstück, wenn dies noch nicht eingekauft wurde).

Rechtslage:

Nach dem deutschen Beherbergungsgesetz sind Krankheit und andere unvorhersehbare Ereignisse kein Grund, der Gäste zu einem Storno ohne Kosten berechtigt. Wenn Sie bedenken, wie viele Risiken Gastronomen/Hoteliers dann abfangen müssten, so macht dies sicherlich auch Sinn. Wir empfehlen daher, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.


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